Ruhland | Erstfassung 11.12. 2018
Der Innkreis wird zum Innviertel
1779 war das damalige Innbaiern zu Österreich gekommen. Doch der französische Kaiser Napoleon Bonaparte machte den Habsburgern einen Strich durch die Rechnung: 1809 war der Innkreis wieder bei Bayern. Im Innviertel war die Begeisterung darüber groß, weil man sich in Bayern bessere Verhältnisse als in Österreich erwartete. Doch dem war nicht so, denn Bayern musste die horrenden Kosten von Napoleons Russland-Feldzug mittragen...
Nachdem 1814 der Innkreis Österreich zugesprochen worden war und nach dem Wiener Kongress 1815 mit dem formellen Vertragsabschluss zwischen Bayern und Österreich 1816 habsburgisch geworden war, übernahmen die Habsburger die bestehenden bayerischen Strukturen. Denn die "neuen" Innviertler galten als ziemlich aufsässig gegenüber der (autoritär-bürokratischen) österreichischen Obrigkeit mit im Vergleich zu Bayern höheren Steuern und schärferen Kontrollen - und der Spruch vom "lieber bayrisch sterben als kaiserlich (also: österreichisch) verderben" klang sicher auch den politisch Verantwortlichen im Erzherzogtum ob der Enns noch in den Ohren.
37 Jahre nach der Rieder Kaiser-Huldigung von 1779 kam der Innkreis als neues "fünftes Viertel" wieder zu Österreich. Weil damals das "Erzherzogtum ob der Enns" schon vier Viertel hatte, musste erst das Machlandviertel dem Mühlviertel angeschlossen werden, um das "Innviertel" in die in Oberösterreich vorhandene Viertel-Struktur einzupassen.
Der alte historische Name "Innkreis" blieb als geographische Zusatzbezeichnung für Orte des westlichsten Viertel Oberösterreichs erhalten.
Die Entstehung der selbständigen Ortsgemeinden
Von 1783 bis ins 19. Jh. gehörte Kopfing zum Pfleggericht Vichtenstein (auch: Distrikts- Commissariat) und zum Kreisamt Ried, als unterste Verwaltungsebene war der Amts- und Steuerbezirk Engelszell zuständig.
Mit dem Grundentlastungspatent von 1848 (verkürzt: "Bauernbefreiung" als Folge der von den Bauern getragenen Revolution).
Es wurden die heutigen Gemeinde-, Gerichts und Bezirkssprengel geschaffen - damit kam es (erstmals!) auch zur formellen Gleichstellung aller Untertanen als Staatsbürger.
Pfleggerichte und Kreisämter wurden aufgelassen, die Amts- und Steuerbezirke wurden selbständige Ortsgemeinden; aus dem Amt- und Steuerbezirk Engelszell (mit insgesamt rund 8.500 Ew.) konstituierten sich die Gemeinden Waldkirchen, Engelhartszell, St. Aegidi, Kopfing, St. Roman, Vichtenstein und Esternberg.
Bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichte wurden zu den neuen Verwaltungs- und Gerichtseinheiten. Mit der Schaffung der politischen Bezirke wurden auch die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften 1868 gesetzlich geregelt. Da sich die Bezirke mit den Bezirkshauptmannschaften als Verwaltungseinheit bewährt hatten, blieben sie auch in der 1920 beschlossenen demokratischen Bundesverfassung erhalten.